 |
 |

Wir haben langjährige Erfahrung im gesamten Bereich des Familienrechts und können unsere Mandanten daher umfassend beraten und betreuen.
| Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind |
 |
 |
die vorausschauende Gestaltung eines Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvertrags unter umfassender Berücksichtigung seiner erb- und steuerrechtlichen Aspekte, |
 |
 |
die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in familienrechtlichen Auseinandersetzungen, also |
 |
|
 |
die Durchführung des eigentlichen Scheidungsverfahrens, aber auch |
 |
|
 |
die Regelung sämtlicher Folgesachen wie Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, Ehewohnung und Hausrat. |
 |