Rechtsberatung
Familienrecht

Wir haben langjährige Erfahrung im gesamten Bereich des Familienrechts und können unsere Mandanten daher umfassend beraten und betreuen.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind
die vorausschauende Gestaltung eines Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvertrags unter umfassender Berücksichtigung seiner erb- und steuerrechtlichen Aspekte,
die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in familienrechtlichen Auseinandersetzungen, also
die Durchführung des eigentlichen Scheidungsverfahrens, aber auch
die Regelung sämtlicher Folgesachen wie Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, Ehewohnung und Hausrat.


Ihre Ansprechpartnerin
für diesen Bereich: